Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen

USA

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen!

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies sogar Pflicht.
  • Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf.

Visum
Als Teilnehmer am U.S.-Visa Waiver Programm können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischer Reisepass (e-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen.

Elektronische Einreisegenehmigung (ESTA)
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (21 U.S.-Dollar).

Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen U.S.-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite bzw. über die:
https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/
https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visa-waiver-program.html
https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/haufig-gestellte-fragen/

Einreise über Kanada oder Mexiko
Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist ohne ESTA möglich.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.

Zulässige Aufenthaltsdauer
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visumfreien Einreise individuell von den U.S.-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.

Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.

Visum vor der Einreise
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.

Grundsätzlich ausgeschlossen vom U.S.-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit dem 1. März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.

Ein Visum müssen Sie bei der zuständigen U.S.-Auslandsvertretung beantragen. Ausführliche Hinweise zu den U.S.-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren erteilen die US-Botschaft und Konsulate in Deutschland (https://de.usembassy.gov/de/visa/)

Einreisekontrolle
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges U.S.-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der U.S.-Grenzbeamte. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie auch nach Ihrer Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktieren. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, können Sie ein Online-Formular ausfüllen und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen machen, wegen der Sie um Abhilfe oder Auskunft bitten.

Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise mit der zuständigen U.S.-amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Minderjährige
Minderjährige können nur dann visumfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen e-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308)

Besondere Sicherheitsmaßnahmen
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit Oktober 2017 kann es schon am Abflugort zu Befragungen kommen. Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für  Minderjährige (

Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).

Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets, Smartphones bzw. Mobiltelefone dürfen von den U.S.-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, erforderlichenfalls auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA.

Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den U.S.-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen Sie bei Ihrer Einreise die Adresse angeben, an der Sie sich während Ihrer Reise in die USA aufhalten. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.

Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die U.S.-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.

Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.

  • Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab.
  • Geben Sie bei Ihrer Einreise die Adresse während Ihres Aufenthaltes in den USA an.
  • Beantworten Sie Fragen der U.S. Grenzbeamten sachlich und vollständig und befolgen Sie deren Anweisungen.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 U.S.-Dollar sind jedoch deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.

Reisen nach oder von Kuba
Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach U.S.-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den U.S.-Behörden festgelegten Kategorien fällt. Dazu gehören private Besuchsreisen, Reisen, die der Ausübung von wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und religiösen Aktivitäten dienen, aber auch solche, die die Unterstützung des kubanischen Volkes bezwecken. Die 2016 geschaffene Kategorie der „group people-to-people educational travel“, unter die auch der z.B. kulturellen Bildung dienende Gruppenreisen fielen, hat die U.S.-Regierung mit Wirkung zum 5. Juni 2019 aufgehoben. Vor dem 5. Juni 2019 gebuchte Reisen, die in diese Kategorie fallen, dürfen Sie gleichwohl antreten.
Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.

Seit dem 5. Juni 2019 dürfen unter anderem U.S.-Kreuzfahrtschiffe, U.S.-Privatyachten sowie U.S.- Privat- und Geschäftsflugzeuge nicht mehr in Kuba anlegen bzw. landen. Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen weiterhin Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.

Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der U.S.-amerikanischen Behörden vorzulegen.

Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, darunter auch des Touristiksektors, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.

Kanada

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen!

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja

  • Vorläufiger Reisepass: Ja

  • Personalausweis: Nein

  • Vorläufiger Personalausweis: Nein

  • Kinderreisepass: Ja 

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken oder zum Transit kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Luftweg nach Kanada ein- bzw. durchreisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine elektronische Einreiseerlaubnis (electronic Travel Authorization - eTA) beantragen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist diese eTA nicht erforderlich.

Für längere Aufenthalte und Erwerbstätigkeiten muss ein Visum vor Einreise beantragt werden.

Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der kanadischen Regierung: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada.html

Elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
Die elektronische Einreisegenehmigung ist vor Antritt der Flugreise gegen eine Gebühr von 7 CAD (ca. 5 Euro) auf der Webseite der kanadischen Regierung beantragen: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/facts-de.html
Dies ist auch durch Vertreter von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung möglich. Nähere Informationen und Anleitungen finden sich auf der Webseite der kanadischen Regierung.

  • Beantragen Sie die eTA möglichst frühzeitig. Bei Ablehnung ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen, die Anforderung weiterer Nachweise liegt im Ermessen der kanadischen Behörden.

  • Benutzen Sie nur die offizielle Webseite der Regierung. Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der eTA an, die zum Teil von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird.

Einreisekontrolle
Auch Reisende im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung haben keinen Anspruch auf die Einreise nach Kanada. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal der Einwanderungsbehörde CBSA, das aufgrund einer Befragung über die Einreise entscheidet. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.

Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer gestellt werden.

Work Permit
Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit oder ähnliche, auch unbezahlte Beschäftigungen ist die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis („work permit“) online über die Webseite der kanadischen Regierung https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/work-canada.html bzw. über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich. Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des deutsch-kanadischen Programms zur Jugendmobilität „International Experience Canada“. Nähere Informationen finden sich ebenfalls auf der Webseite der Regierung.

Doppelstaater
Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit November 2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.

Zuständige Auslandsvertretung für Visa
Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig ist für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. https://www.canadainternational.gc.ca/austria-autriche/contact-contactez.aspx?lang=deu

Minderjährige
Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände durch die Grenzbeamten gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten in englischer oder französischer Sprache bereitgehalten werden.

Einfuhrbestimmungen
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.

Bitte beachten Sie bei der Einfuhr alkoholischer Getränke die Mindestaltersgrenze von 19 Jahren (bzw. 18 Jahre in der Provinz Alberta). Die zulässige Höchstmenge der Einfuhr für Spirituosen, Wein und Bier bietet der kanadische Zoll: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/travel-voyage/bgb-rmf-eng.html

Das Verbringen von Cannabis über die Landgrenzen Kanadas ist nicht gestattet.

Die Einfuhr von Waffen muss bei der Einreise deklariert werden. Bei einem zulässigen Grund für die Einfuhr wird eine Genehmigung (sog. temporary registration permit) für bis zu 60 Tage erteilt.

Lebensmittel und Pflanzen müssen grundsätzlich bei der Einreise deklariert werden.

Die Einfuhrbestimmungen ändern sich regelmäßig, die aktuell geltenden Vorschriften bietet die Canadian Food Inspection Agency (CFIA): https://www.inspection.gc.ca/food-safety-for-industry/information-for-consumers/travellers/eng/1389630031549/1389630282362
Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, erhalten Sie weitergehende Zollinformationen für Kanada bei der kanadischen Botschaft in Wien.